Falls Sie Skybeamer am Nachthimmel stören, zögern Sie nicht, die Polizei anzurufen. Skybeamer fallen in den Bereich von Strassenreklamen und bedürfen einer besonderen Bewilligung, die nicht mehr erteilt werden sollte!
Kanton Luzern : Skybeamer sind verboten !
Skybeamer verstossen gegen folgende, eidgenössischen Gesetze :
- SR 814.01 Bundesgesetz über den Umweltschutz - SR 922.0 Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel - SR 741.01 Strassenverkehrsgesetz - SR 741.21 Signalisationsverordnung