28.06.2004 - Skybeamer sind verboten (Luzern, 28. Juni 2004) Der Einsatz von Skybeamern ist im Kanton Luzern nach wie vor nicht geduldet und wird entsprechend zur Anzeige gebracht. Nebst der Tierwelt wird auch der Mensch durch den Einsatz von Skybeamern (Himmelsstrahler bzw. lichtstarke bündelnde Werbescheinwerfer die über viele Kilometer hinweg zu sehen sind) gestört. Einerseits stören sie durch die unnötige Erhellung des Nachthimmels und andererseits bestehen für den Fahrzeugverkehr wegen der Ablenkung entsprechende Gefahren. Die Kantonspolizei Luzern hatte sich in den vergangenen Jahren vermehrt mit entsprechenden Reklamationen zu beschäftigen. Die Veranstalter wurden jeweils kontaktiert, zum Abschalten der Geräte aufgefordert und an das zuständige Amtsstatthalteramt verzeigt. Festveranstalter werden neu bereits im Bewilligungsverfahren darauf aufmerksam gemacht, dass der Einsatz von Skybeamern verboten ist. Folgender Hinweis ist auf den ausserordentlichen Wirtschaftsbewilligungen der Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei aufgeführt: "Skybeamer (Himmelsstrahler bzw. lichtstarke bündelnde Werbescheinwerfer, die über viele Kilometer hinweg zu sehen sind) stellen für die öffentliche Sicherheit eine Gefährdung und eine Beeinträchtigung des Strassen- und Flugverkehrs dar. Jeglicher Einsatz solcher Geräte ist verboten und wird an das zuständige Amtsstatthalteramt beanzeigt. Es handelt sich dabei um eine Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften. Gemäss Art. 96. Abs. 1 lit. g und Art. 114 Abs. 1 lit. a der Signalisationsverordnung wird mit Haft oder Busse bestraft, wer die Verkehrssicherheit mit projizierten Reklamen beeinträchtigt." Die Kantonspolizei Luzern und die Amtsstatthalter halten an dieser gängigen Praxis fest und werden weiterhin Veranstalter zur Rechenschaft ziehen.
Quelle : zisch.ch
Meldung in der NLZ (Neue Luzerner Zeitung)