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VOGELWARTE_SEMPACH
... nicht nur Astronomen kämpfen gegen die Lichtverschmutzung !!!
Ein Beitrag von Prof. Dr. B. Bruderer von der Vogelwarte in Sempach
SCHWEIZERISCHE VOGELWARTE SEMPACH
STATION ORNITHOLOGIQUE SUISSE
STAZIONE ORNITOLOGICA SVIZZERA
CH-6204 SEMPACH
Tel. +41 (0)41 462 97 00
Fax: +41 (0)41 462 97 10
Störung nächtlich ziehender Vögel durch künstliche Lichtquellen
Künstliche Lichtquellen
Mit der Nutzung von Elektrizität zur Lichterzeugung hat eine Phase intensiver Lichtemissionen
begonnen. Dabei wurde das Licht mehrheitlich im bodennahen Bereich genutzt. Was in bodenferne
Luftschichten entwich, war primär "Abfall-Licht", das bei massivem Auftreten als "Lichtsmog"
bezeichnet wird. Zur Zeit stehen wir am Beginn einer neuen Entwicklung, bei der Licht nicht auf
die Beleuchtung bzw. Reklamewirkung am Boden ausgerichtet wird, sondern Lichtinformation
himmelwärts gerichtet wird (Der Bund, 29.12.97). Da diese gegen den Himmel gerichteten
Scheinwerfer in zunehmender Zahl auftreten, entstehen bedeutende Immissionen, die den
Charakter einer eigentlichen "Lichtverschmutzung" annehmen können (Der Murtenbieter, 15.7.98).
Nächtlich ziehende Vögel
Die Mehrheit der Zugvögel, insbesondere diejenigen, die über die Sahara hinweg nach Afrika
ziehen, sind nachts unterwegs. Alljährlich ziehen Milliarden von Vögeln, konzentriert in der
ersten Nachthälfte und in den untersten 1000 m über Boden aus Europa nach Afrika und im
Frühling wieder zurück. Der Nachtzug im Herbst beginnt bereits Ende Juli und nimmt erst
gegen Ende November deutlich ab. Es gibt aber während des ganzen Winters Zugbewegungen,
insbesondere von Wasservögeln. Der nächtliche Heimzug der Wasservögel, Stare, Feldlerchen
und Drosseln setzt bereits im Februar wieder massiv ein; im April werden sie abgelöst durch
Insektenfresser, die den Winter südlich der Sahara verbracht haben; die letzten Zugvögel
ziehen anfangs Juni bei uns vorbei. Nachts ziehende Vögel orientieren sich unter anderem
anhand der Sterne. Ein weiteres Hilfsmittel ist das Magnetfeld der Erde. Die Kombination dieser
Orientierungsmittel ermöglichen es den Zugvögeln auch unter bedecktem Himmel geradlinig zu
ziehen; sie ziehen aber wenn immer möglich die optische Orientierung vor.
Störung durch Licht
Es gibt zwei hauptsächliche Formen, in denen Licht störend auf Zugvögel wirkt. Die
eine Form ist eine Attraktionswirkung bei schlechten Sichtverhältnissen, die andere
eine Schreckreaktion beim Einfliegen in einen starken Lichtkegel.
a) Attraktionswirkung bei schlechten Sichtverhältnissen
Unter natürlichen Bedingungen sind Mond und Sterne die einzigen nächtlichen Lichtquellen.
Wenn Vögel unter schlechten Sichtverhältnissen (z.B. in Dunst, Nebel oder in einer
Wolkenschicht) dem Licht entgegen fliegen, kann ihnen dies helfen, durch eine Wolkendecke
aufzusteigen.
Offenbar werden Vögel bei schlechter Sicht generell von Lichtquellen angezogen (Schüz
1971, Grundriss der Vogelzugskunde, Berlin). Weltbekannt sind die bei hoher Luftfeuchtigkeit
auftretenden Massenkollisionen von Zugvögeln mit starken Scheinwerfern von Leuchttürmen,
in vermindertem Masse auch mit Lichtern an Radio- und Fernsehtürmen. In der nebelreichen
Nordsee sind auch die Gasflammen der Ölbohrtürme berüchtigt als Vogelfallen. Verschiedene
Naturvölker (z.B. in Nordindien und in den Bergen Kenyas) nutzen dieses Verhalten und locken
in Nebelnächten Vögel mit Fackeln an, um sie dann auf Leimruten oder mit Netzen zu fangen
und dem Kochtopf zuzuführen. Weniger bekannt ist, dass auch der Lichtdom, der bei hoher
Luftfeuchte über jeder Stadt entsteht, Zugvögel anzieht. Gerät ein Zugvogel in einen solchen
Lichtdom hinein, ist es möglich, dass er ähnlich einem Insekt im Lichtschein einer Lampe nicht
mehr herausfindet und im Extremfall nach stundenlangem Kreisflug zugrunde geht; viele finden
in der zweiten Nachthälfte bei abnehmender Lichtimmision aus der Falle heraus oder suchen
gegen Morgen erschöpft einen Rastplatz.
In der Schweiz befasste sich die Schweizerische Vogelwarte in den 1970-er Jahren mit dem
Problem des Reklamescheinwerfers der Jungfraubahn in der Eiswand der Sphinx. Dieser gegen
Norden gerichtete Scheinwerfer verursachte vor allem in Nebelnächten während des Herbstzuges
den Tod von Tausenden von Zugvögeln. Auf Anraten der Vogelwarte wurde der Scheinwerfer in
der Folge jeweils in Nächten mit Wolken auf oder unter der Scheinwerferhöhe ausgeschaltet.
Bei späteren Anfragen verschiedener Bergstationen wurde jeweils der Rat erteilt, dass man
wenn möglich auf entsprechende Scheinwerfer-Reklame verzichten sollte, mindestens aber
eine analoge Regelung anwenden sollte wie beim Jungfrau-Scheinwerfer. Dabei wäre zu
bedenken, dass rundum sichtbare Scheinwerfer auch im Frühling entsprechend zu
regulieren wären.
b) Schreckreaktionen beim Einfliegen in starke Lichtkegel
Aufgrund der grossen Bedeutung des Gesichtssinnes im Leben der Vögel ist zu erwarten,
dass plötzlich auftauchende starke Lichtreize auch oder gerade bei guten Sichtverhältnissen
einen grossen Einfluss auf das Flugverhalten ziehender Vögel haben. Da jedoch keine
verlässlichen wissenschaftlichen Daten dazu vorhanden waren, führte die Schweizerische
Vogelwarte entsprechende Versuche durch. Die Ergebnisse sind in der Zeitschrift "Journal
of Experimental Biology" erschienen.
Die Untersuchungen zeigen klar, dass die Vögel tatsächlich erhebliche Schreckreaktionen
zeigen. Beim Einschalten des Scheinwerfers (lediglich 200 Watt, nicht 1000 und mehr Watt
wie bei den Reklamescheinwerfern bzw. Skybeamern) wichen die Vögel bis zu 45° (im
Durchschnitt 15°) von ihrer ursprünglichen Richtung ab, sie reduzierten ihre Geschwindigkeit
und versuchten auch vertikal aus dem Strahl zu entweichen.
Massnahmen gegen Lichtimmissionen im Nachthimmel
Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über den Umweltschutz (vom 7.10.83, Stand Juli 96)
Art. 1 Zweck
1 Dieses Gesetz soll Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und
Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen ......
2 Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten,
frühzeitig zu begrenzen.
Art. 6 Information und Beratung
Die Umweltschutzfachstellen empfehlen Massnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung.
Art. 11 Grundsatz
1 Luftverunreinigung, Lärm, Erschütterungen und Strahlen werden durch Massnahmen
bei der Quelle begrenzt (Emissionsbegrenzung).
2 Unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung sind Emissionen im Rahmen
der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich
und wirtschaftlich tragbar ist.
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
(vom 20.6.86)
Art. 2
4 Die Kantone sorgen für einen ausreichenden Schutz der wildlebenden Säugetiere
und Vögel vor Störungen.
Da zur Zeit die Gemeinden für die Bewilligung von Scheinwerferanlagen (Skybeamer,
Laser) zuständig sind und dabei die Berücksichtigung der entsprechenden Artikel des
Umweltschutzgesetzes und des Jagdgesetzes noch keineswegs zur Selbstverständlichkeit
geworden sind, muss mit Nachdruck auf die entsprechenden Artikel hingewiesen werden.
Es ist offensichtlich, dass die zunehmenden Lichtimmissionen, insbesondere starke
Scheinwerfer, welche die Ruhe des nächtlichen Himmels beeinträchtigen, für Zugvögel zu
den schädlichen und für Menschen mindestens zu den lästigen Einwirkungen gehören und
dass diese im Sinne der Vorsorge frühzeitig begrenzt werden müssen.
Wünsche an die zuständigen Stellen
Die Schweizerische Vogelwarte bittet alle zuständigen Stellen bei Bund, Kantonen und
Gemeinden die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den einschlägigen Artikeln in
den Bundesgesetzen über Umweltschutz bzw. Jagd Nachachtung zu verschaffen und
den Vollzug rasch und im Sinne der Vorsorge an die Hand zu nehmen.
Wir erwarten, dass die Umweltschutzfachstellen, die vorliegende Information den für
Bewilligungen zuständigen Stellen in geeigneter Form zur Kenntnis bringen.
Wir erwarten, dass Bewilligung für Reklamescheinwerfer (Skybeamer, Laser etc.) nur
äusserst restriktiv oder gar nicht mehr erteilt werden, da sie nicht einer Notwendigkeit
entsprechen aber doch ein erhebliches Immissions-Potential enthalten.
Im Namen der Schweizerischen Vogelwarte
Prof. Dr. B. Bruderer
Literatur:
Bruderer, B., Peter, D. and Steuri, T. (1999): Behaviour of migrating birds
exposed to X-band radar and a bright light beam. J. exp. Biol. 202, 1015-1022.
... und hier der Link zur Vogelwarte Sempach
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