Für den Lärmschutz sind im Gesetz die Zeiten von 22:00 bis 06:00 definiert und gesetzlich verankert.
Wir wüschen uns ein solches Gesetz auch für Reklamebeleuchtungen, Beleuchtungen von Gebäuden und anderer "Lichtspektakel" !!
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die gesetzlichen Grundlagen ausreichen, um die Aspekte der Lichtverschmutzung sachgerecht zu berücksichtigen. So verpflichtet das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz die Bundesorgane zu umfassender Rücksicht gegenüber der Landschaft und bezweckt, die Tier- und Pflanzenwelt und ihren natürlichen Lebensraum vor Beeinträchtigungen zu schützen. Zudem verlangt das Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz, dass Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen sind.
WIESO NOCH EIN EIN GESETZ ???
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... WEIL DIE VORHANDENEN NICHT UMGESETZT WERDEN !!
... und weil der Markt (das Gewerbe) unfähig (unwillens) ist,
ihre Umweltprobleme selber zu lösen !!
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